Geldwäschegesetz

Die Fa. Nordinvest24 GmbH ist nicht als Immobilienmakler gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO) tätig.  

Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz sind u.a. Immobilienmakler verpflichtet unter gewissen Voraussetzungen die Identität des Kunden festzustellen. Als Immobilieninvestoren gehören wir nicht zum Kreis der Verpflichteten, möchten aber dennoch alles tun um Geldwäsche zu verhindern. 

Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, wenn wir bei Bedarf Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) erheben. Dies erfolgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises. Bei Firmen und juristischen Person ist ggf. ein Handelsregisterauszug notwendig.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Weitere Informationen zum Thema Geldwäsche finden Sie auf folgender Website:

>> Regierung-MV